Schön waren die Zeiten, als man bei Cookies nur an das Süssgebäck dachte und nicht an nervige Banner, komplizierte Datenschutzgesetze und Consent. Mit diesem Artikel bieten wir einen Überblick über die Cookie Verordnung in der Schweiz und zeigen, was Sie auf Ihrer Webseite beachten müssen.
Cookies sind Informationen, die Ihr Browser (Google Chrome, Mozilla etc.) lokal auf Ihrem Computer als Textdatei speichert. Sobald Sie eine Webseite das erste Mal besuchen, wird ein Cookie erstellt. Solche Informationen können beispielsweise Ihre Kontaktdaten sein, die Sie in ein Formular auf einer Webseite eintippen. Wenn Sie dann einen Tag später auf einer anderen Webseite wieder Ihre Kontaktdaten eintragen müssen, können Sie dank Cookies das Formular automatisch ausfüllen lassen.
Sie als Webseiten-Benutzer profitieren somit von einer besseren Customer Experience. Die Betreiber der Webseiten haben ebenfalls Vorteile: Je nach Art von Cookie können sie mit den gesammelten Informationen ihre Angebote oder die Webseite selbst verbessern. Das klingt doch alles recht gut und es spricht eigentlich nichts gegen die Verwendung von Cookies, oder?
Haben Sie sich schon einmal einen Schuh in einem Online-Shop angesehen und darüber nachgedacht, ihn zu kaufen, es dann aber doch nicht getan? Und hat Sie dieser Schuh über mehrere Webseiten hinweg mittels Werbeanzeigen verfolgt? Auch dafür sind Cookies verantwortlich. Einige stufen die personalisierten Werbeanzeigen als Vorteil ein, andere stören sich extrem an der Speicherung solcher Daten. Aber warum sind Cookies so ein grosses Thema und weshalb sollte ich mich als Webseiten-Betreiber damit auseinandersetzen? Ganz einfach: Um eine saftige Busse von bis zu 5'000 CHF zu umgehen.
Im Jahr 2012 schlug die Europäische Kommission in einer Stellungnahme eine Reform der EU-Datenschutzvorschriften vor, die seit 1995 existierten. Ziel der Reform: Die Privatsphäre von natürlichen Personen im Internet zu wahren. Der Europäische Datenschutzbeauftrage nahm die Stellungnahme der Europäischen Kommission an. Entstanden ist schlussendlich die Datenschutz-Grundverordnung, welche in den EU-Ländern seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Für die rechtskonforme Cookie Verwendung in der EU verfolgt man das Opt-in-Prinzip. Das heisst, dass der Webseiten-Besucher die Cookies akzeptieren muss, damit der Webseiten-Betreibende diese auch anlegen darf. Die Schweiz gehört nicht zur EU – kann ich den Cookie Banner für meine Webseite also auslassen? Antwort: Jein!
In der Schweiz gilt das Opt-out-Prinzip. Gemäss Fernmeldegesetz sind Sie als Schweizer Webseiten-Betreiber verpflichtet über die Verwendung von Cookies zu informieren, können diese aber generell ohne explizite Zustimmung anlegen. Weiter gilt es die Webseiten-Besucher darauf hinzuweisen, dass sie über die Browser-Einstellungen die Cookies generell ablehnen können. Diese beiden Verpflichtungen gelten für Schweizer Webseiten-Betreibende in jedem Fall. Falls sich Ihre Dienstleitungen/Ihre Produkte an ein EU-Publikum richten, gibt es noch mehr zu beachten. Doch zuerst noch zu den Schweizer Gesetzen.
In der Schweiz wird die Cookie Verordnung im Fernmeldegesetz geregelt. Konkret umsetzen lässt sich das oben Genannte nach eigenen Vorstellungen, denn das Fernmeldegesetz sieht keine besondere Formvorschrift vor – d.h. es gibt keine Angaben zur konkreten Umsetzung dieser Verordnung auf Ihrer Webseite.
Falls Sie ein Publikum aus dem EU-Raum ansprechen, reicht es nicht aus, wenn Sie Ihre Webseite nur nach dem Opt-out-Prinzip ausrichten. Wenn Ihre Webseite auch Traffic aus EU-Ländern generiert, müssen Sie unbedingt nach dem Opt-in-Prinzip respektive gemäss DSGVO vorgehen. Konkret heisst das: Richten Sie einen Banner auf Ihrer Webseite ein, bei dem die Besuchenden explizit der Verwendung von Cookies zustimmen müssen.
Es gibt verschiedene Plugins, damit man einen Cookie Banner auf der eigenen Webseite einbauen kann. Wir haben für Sie diverse Plugins getestet und einen klaren Sieger erkoren: den Borlabs Cookie. Der Vorteil: Das Plugin ist DSGVO-konform – entsprechend sind Sie mit dieser Lösung in jedem Fall auf der sicheren Seite. Mit dem Borlabs Plugin geben Sie Ihren Besuchenden die Möglichkeit, aus diversen Cookie Kategorien auszuwählen respektive abzuwählen. Hier können Sie das Borlabs Plugin herunterladen.
Mit dem technologischen Fortschritt verändern sich auch Gesetze ständig weiter. Aus diesem Grund, und damit die EU die Schweiz als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzgesetz anerkennt, wurde das Datenschutzgesetz in der Schweiz einer Revision unterzogen. Aktuell arbeitet der Bundesrat an der definitiven Verordnung. Was wir bereits wissen, ist, dass das neue Datenschutzgesetz strenger wird, als wir es bisher kennen. Doch um die neuen Vorschriften im eigenen Unternehmen umzusetzen, bleibt Ihnen Zeit bis am 1. September 2023, wenn das neue Datenschutzgesetz in Kraft tritt. Wir halten Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden!
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