Cookie Banner in der Schweiz: Das musst du beachten
Schön waren die Zeiten, als man bei Cookies nur an das Süssgebäck dachte und nicht an nervige Banner, komplizierte Datenschutzgesetze und Consent. Mit diesem Artikel bieten wir einen Überblick über die Cookie Verordnung in der Schweiz und zeigen, was du auf deiner Webseite beachten musst.

In der Schweiz ist ein Cookie Banner gesetzlich nicht zwingend erforderlich, da das Fernmeldegesetz das Opt-out-Prinzip verfolgt. Du musst jedoch über die Verwendung von Cookies informieren und auf die Ablehnungsmöglichkeit in den Browsereinstellungen hinweisen. Richtest du dich auch an ein EU-Publikum, gilt die DSGVO mit Opt-in-Pflicht, und ein Cookie-Consent-Banner wird zwingend notwendig.
Cookies für Schweizer Webseiten-Betreiber – Das Wichtigste in Kürze:
- Anders als in der EU regelt in der Schweiz nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Verwendung der Cookies, sondern das Fernmeldegesetz (FMG).
- Falls du Cookies anlegst, musst du in der Schweiz zwingend darauf hinweisen – ebenso muss klar beschrieben sein, wie man die Cookies generell ablehnen kann (in den Browser-Einstellungen).
- Somit ist es grundsätzlich rechtskonform, wenn man auf Schweizer Webseiten keinen Cookie Banner einrichtet.
- Falls du jedoch EU-Traffic auf deiner Webseite generierst (weil du deine Produkte/Dienstleistungen auch Personen aus der EU anbietest), dann musst du zwingend einen Banner einrichten (um der DSGVO nachzukommen).
- Neues Datenschutzgesetz (nDSG oder revDSG): Ab dem 1. September 2023 tritt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Das revDSG sieht keine Cookie Banner vor, dennoch wird es empfohlen.
Was sind überhaupt Cookies?
Cookies sind Informationen, die dein Browser (Google Chrome, Mozilla etc.) lokal auf deinem Computer als Textdatei speichert. Sobald du eine Webseite das erste Mal besuchst, wird ein Cookie erstellt. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von detaillierten Nutzerprofilen oder die Analyse des Surfverhaltens. Grundsätzlich werden zwei Arten von Cookies unterschieden: technisch notwendige und technisch nicht notwendige Cookies (bspw. Cookies für Analysen und Statistiken).
Vorteile von Cookies
Du als Webseiten-Benutzer profitierst somit von einer besseren Customer Experience. Die Betreiber der Webseiten haben ebenfalls Vorteile: Je nach Art von Cookie können sie mit den gesammelten Informationen ihre Angebote oder die Webseite selbst verbessern.
Nachteile von Cookies
Hast du dir auch schon einmal einen Schuh in einem Online-Shop angesehen und darüber nachgedacht, ihn zu kaufen, es dann aber doch nicht getan? Und hat dich dieser Schuh über mehrere Webseiten hinweg mittels Werbeanzeigen verfolgt? Auch dafür sind Cookies verantwortlich. Bei Nicht-Beachtung der Schweizer Cookie Verordnung kannst du mit bis zu 5'000 CHF gebüsst werden!
Die DSGVO - Der Stein, der alles ins Rollen brachte
Im Jahr 2012 schlug die Europäische Kommission eine Reform der EU-Datenschutzvorschriften vor. Entstanden ist schlussendlich die Datenschutz-Grundverordnung, welche in den EU-Ländern seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Für die rechtskonforme Cookie Verwendung in der EU verfolgt man das Opt-in-Prinzip. Das heisst, dass der Webseiten-Besucher die Cookies akzeptieren muss, damit der Webseiten-Betreibende diese auch anlegen darf. Die Schweiz gehört nicht zur EU – kann ich den Cookie Banner für meine Webseite also auslassen? Antwort: Jein!
Pflichten für Schweizer Webseiten-Betreiber
In der Schweiz gilt das Opt-out-Prinzip. Gemäss Fernmeldegesetz sind Sie als Schweizer Webseiten-Betreiber verpflichtet über die Verwendung von Cookies zu informieren, können diese aber generell ohne explizite Zustimmung anlegen. Weiter gilt es die Webseiten-Besucher darauf hinzuweisen, dass sie über die Browser-Einstellungen die Cookies generell ablehnen können.
Spielraum für die Umsetzung der Schweizer Cookie Verordnung
In der Schweiz wird die Cookie Verordnung im Fernmeldegesetz geregelt. Konkret umsetzen lässt sich das nach eigenen Vorstellungen, denn das Fernmeldegesetz sieht keine besondere Formvorschrift vor.
- Du kannst einen Hinweis in die Datenschutzerklärung schreiben oder einen Cookie Banner kreieren.
- Auf jeden Fall sollte auf die sogenannte Opt-out-Option hingewiesen werden. Bei Nicht-Beachtung kannst du mit bis zu 5'000 CHF gebüsst werden!
Pflichten für Schweizer Webseiten-Betreiber, die Traffic aus EU-Ländern generieren
Falls du ein Publikum aus dem EU-Raum ansprichst, musst du unbedingt nach dem Opt-in-Prinzip respektive gemäss DSGVO vorgehen. Konkret heisst das: Richte einen Banner auf deiner Webseite ein, bei dem die Besuchenden explizit der Verwendung von Cookies zustimmen müssen, bevor diese auch gesetzt werden.
Ist ein Cookie Banner in der Schweiz Pflicht?
In der Schweiz ist die Einwilligung durch einen Cookie-Banner nicht erforderlich. Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz besteht keine gesetzliche Verpflichtung für einen solchen Hinweis. Wenn sich deine Zielgruppe aber im EU-Raum befindet und du diese gezielt ansprichst, dann musst du gemäss DSGVO vorgehen und einen Cookie Banner einrichten.
Wie baue ich einen Cookie Banner in WordPress ein?
Wir haben diverse Plugins getestet und einen klaren Sieger erkoren: Borlabs Cookie. Der Vorteil: Das Plugin ist DSGVO-konform. Hier kannst du das Borlabs Plugin herunterladen: https://de.borlabs.io/borlabs-cookie/
Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz
Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Blogartikel zum revDSG.

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